Aufgrund von Wartungsarbeiten ist die Sendeplattform am 03.02.2024 von 14:00 Uhr - 20:00 Uhr nicht erreichbar. Wir danken für Ihr Verständnis.
Fahrzeug HUB Homberg
18.01.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Wetterlage steht unser Fahrzeug in das HUB Homberg derzeit auf einem Autohof und kann vorerst nicht mehr weiter. Sobald die Wettersituation sich ein wenig lichtet, fährt das Fahrzeug weiter nach Homberg zum Entladen Ihrer Sendugnen.
Ferner kann heute Abend kein Fahrzeug das HUB Homberg anfahren, wir bitten dies zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Intertrans Team
Softwareumstellung 15.01.2024
10.01.2024
Sehr geehrte Kunden, Partner & Dienstleister,
hiermit möchten wir Sie informieren, dass wir nach langer Vorbereitungszeit am Montag den 15.01.2024 auf unser neues TMS (Transport Management System) umstellen.
Wir sehen dies als Chance zukunftsorientiert all Ihre Anforderungen noch besser umsetzen zu können, noch flexibler zu werden und unsere eigenen Prozesse zu optimieren. Nicht zuletzt sehen wir hier auch die Möglichkeit den Service für Sie weiter auszubauen und kontinuierlich zu verbessern.
Im Vorfeld möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen, bitten jedoch gleichzeitig um Verständnis, sofern es durch die Systemumstellung zu kurzzeitigen Beeinträchtigungen oder Komplikationen kommen sollte.
Wir geben unser Bestes, die Implementierung für Sie so reibungslos wie möglich durchzuführen. Sollte es zu unvorhergesehenen Problemen kommen steht Ihnen unser Team telefonisch und via Email zur Verfügung, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu klären. Wir freuen uns Ihnen hierdurch in Zukunft weitere Möglichkeiten bieten zu können.
Mit freundlichen Grüßen Intertrans GmbH
Eventuelle Telefonstörungen am 07.12.2023
01.12.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Donnerstag, dem 07.12.2023 kann es vormittags aufgrund von technischen Wartungsarbeiten zu Störungen in unserer telefonischen Erreichbarkeit kommen. Auch Faxe sind davon betroffen. Durchgängig sind wir per E-Mail für Sie erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Intertrans-Team
Infos zur Mauterhöhung
20.10.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
weitere Informationen zur geplanten Mauterhöhung entnehmen Sie diesem Dokument.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Intertrans - Team
Auswirkungen der Mautreform 2023 + 2024
11.07.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung hat in den letzten Wochen den Referenten-Entwurf zur Mautreform veröffentlicht, welcher eine Mautanpassung von 15,8 Cent pro Kilometer vorsieht. Diese Mautanpassung wird zum derzeitigen Stand bereits ab dem 01.12.2023 in Kraft treten, was eine Anpassung der Mautkosten von bis zu 83% bedeutet. Nach derzeitigen Hochrechnungen könnte dies zu Kostensteigerungen von bis zu 10 % in der Transportbranche führen.
Des Weiteren wurde bereits in diesem Beschluss festgehalten, dass ab dem 01.07.2024 Mautkosten für Fahrzeuge ab 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht, welche bisher nicht bemautet waren, eingeführt werden.
Sobald es aussagekräftige Informationen gibt, werden wir Sie selbstverständlich direkt informieren.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Vielen Dank Ihr Intertrans-Team
Sommerfahrplan 2023
10.07.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben für Sie unseren Sommerfahrplan zusammengestellt. Diesen finden Sie in den Downloads zur Ansicht.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Intertrans-Team
Mauterhöhung 2023 durch CO² Bepreisung
03.07.2023
Lkw-Maut im Vereinigten Königreich wird ab dem 1. August 2023 wieder eingeführt
07.06.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Lkw-Maut im Vereinigten Königreich wird ab dem 1. August 2023 wieder eingeführt.
Nichtbritische Lkw müssen die Lkw-Maut zahlen, wenn sie mit einem Lkw über 12 Tonnen zGM auf einer Autobahn oder A-Straße im Vereinigten Königreich fahren. Die Höhe der Abgabe hängt ab von:
dem Gewicht des Fahrzeugs
der Euro-Emissionsklasse
der im Vereinigten Königreich verbrachten Zeit
Die Abgabe muss vor der Fahrt im Vereinigten Königreich entrichtet werden. Lkw aus anderen Ländern als dem Vereinigten Königreich könnenfolgenden Dienst jetzt nutzen, um die Abgabe für Fahrten zu entrichten, die sie am oder nach dem 1. August 2023 unternehmen: https://www.gov.uk/hgv-levy
DSLV kritisiert fehlende Planungssicherheit und fordert spätere Inkraftsetzung
Lkw-Maut: Schlechtes Timing für CO2-Aufschlag
Berlin, 30. Mai 2023
Trotz der bereits zum 1. Dezember 2023 geplanten Verdopplung der Gebührensätze wird die Lkw-Maut in den kommenden Jahren als CO2-Lenkungsinstrument weitgehend wirkungslos bleiben. Von der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wird zunächst vor allem der Bundeshaushalt profitieren und nicht die Klimabilanz des Straßengüterverkehrs. Dies macht der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik im Vorfeld zur Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften durch das Bundeskabinett erneut deutlich.
Ein streckenabhängiger CO2-Preis ist neben der initialen Förderung von Investitionen in batterieelektrische und wasserstoffbetriebene Lkw ein grundsätzlich geeignetes Steuerungsinstrument, um die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrssektors voranzutreiben. Doch angesichts derzeit noch fehlender marktfähiger Alternativen sind zu diesem frühen Einführungszeitpunkt zunächst nur wachsende Staatseinnahmen, steigende Logistikkosten und höhere Verbraucherpreise unmittelbare Folgen der CO2-Maut.
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf macht die Bundesregierung den zweiten Schritt vor dem ersten“, so DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. „Die steigenden Einnahmeerwartungen des Bundes aus den CO2-basierten Wegekosten für den Schwerlastverkehr zeigen, dass selbst die Bundesregierung nicht mit einer schnellen Umstellung der Lkw-Flotten auf alternative Antriebe rechnet“, stellt Huster mit Verweis auf den Referentenentwurf des Änderungsgesetzes fest. Dem Entwurf zufolge bleiben die erwarteten Mautmehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung in Höhe von mehr als 6,5 Milliarden Euro jährlich bis zum Jahr 2027 konstant.
„Es geht nicht darum, die wichtige Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit zu verzögern. Aber die Auswirkungen der Gesetzgebung sind weder mit der aktuellen Konjunkturlage noch mit den organisatorischen und technischen Einsatzfähigkeiten synchronisiert“, kritisiert Huster. „Es gibt ausreichend Gründe dafür, dass der Bundesverkehrsminister seine im Gesetzesentwurf bereits verankerte Ermächtigung nutzt, die CO2-basierten Mautteilsätze zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft zu setzen. Sachlich gerechtfertigt ist nach wie vor der 1. Januar 2025.“
Denn die voraussichtlich sehr späte Verabschiedung des Mautänderungsgesetzes setzt die Logistikbranche und ihre Kunden zusätzlich unter Planungsdruck. Huster: „Es gibt keine Sicherheit. Falls sich das offensichtlich parteipolitisch motivierte Tauziehen in der Ampel und das anschließende parlamentarische Verfahren noch bis zum Herbst hinziehen, bleiben zwischen Verkündung des Gesetzes und Inkrafttreten zum 1. Dezember 2023 nur wenige Wochen. Dadurch bleibt faktisch keine Zeit mehr für interne Prozessanpassungen und Preisgespräche mit den Logistikkunden.“ Neben der Wucht, mit der die Mautsätze ausgerechnet während einer Rezessionsphase erhöht werden sollen, droht das viel zu enge Zeitfenster die Unternehmen zu überfordern.
Auch inhaltlich bleibt das Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften unvollständig. Weder ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Befreiung der Zu- und Ablaufverkehre des Kombinierten Verkehrs von der Mautpflicht enthalten, noch wird die politische Zusage eingelöst, die Unternehmen von der mehrfachen CO2-Belastung aus Maut und nationalem Emissionshandel zu entlasten. In dem Artikelgesetz fehlt ebenso ein Anrechnungssystem für alternative Kraftstoffe. Vor allem mit dem Einsatz von HVO100, Bio-LNG und Bio-CNG kann der Straßengüterverkehrssektor sofort und bis zur vollständigen Marktetablierung elektrischer und wasserstoffbetriebener Lkw einen Beitrag zur CO2-Vermeidung leisten. „Der Einsatz des Bundesverkehrsministers für alternative Kraftstoffe auf europäischer Ebene muss sich jetzt auch in der deutschen Gesetzgebung begünstigend auswirken“, fordert Huster.
Anreize für die ökologische Transformation des Straßengütertransportsektors entstehen durch einen ausgewogenen Mix aus öffentlicher Förderung und legislativem Druck – sofern diese dosiert und zum richtigen Zeitpunkt gesetzt werden. Durch CO2-Mautaufschläge soll das derzeitige Kostendelta zwischen Diesel-Lkw und alternativ angetriebenen Nutzfahrzeugen verkleinert werden. „Solange aber die Energienetze in Europa nicht vorausschauend ausgebaut sind, wird keine Spedition trotz hoher Kostenbelastungen für fossile Antriebe und Investitionsunterstützungen für neue Technologien in teure H2- oder E-Lkw investieren können“, gibt Huster zu bedenken und fordert: „Die zusätzlichen Mauterlöse müssen auch in die Haushaltstitel zur gezielten Finanzierung der KsNI-Förderprogramme für den Aufbau von Lade- und Betankungsinfrastrukturen zurückfließen.“
Als Spitzen- und Bundesverband repräsentiert der DSLV durch 16 regionale Landesverbände die verkehrsträgerübergreifenden Interessen der 3.000 führenden deutschen Speditions- und Logistikbetriebe, die mit insgesamt 600.000 Beschäftigten und einem jährlichen Branchenumsatz in Höhe von 135 Milliarden Euro wesentlicher Teil der drittgrößten Branche Deutschlands sind (Stand: Juli 2022). Die Mitgliederstruktur des DSLV reicht von global agierenden Logistikkonzernen, 4PL- und 3PL-Providern über inhabergeführte Speditionshäuser (KMU) mit eigenen LKW-Flotten sowie Befrachter von Binnenschiffen und Eisenbahnen bis hin zu See-, Luftfracht-, Zoll- und Lagerspezialisten. Der DSLV ist politisches Sprachrohr sowie zentraler Ansprechpartner für die Bundesregierung, für die Institutionen von Bundestag und Bundesrat sowie für alle relevanten Bundesministerien und -behörden im Gesetzgebungs- und Gesetzumsetzungsprozess, soweit die Logistik und die Güterbeförderung betroffen sind.
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